Verpfändungsermächtigung

Verpfändungsermächtigung
spezielle Ermächtigungsklausel im Depotgeschäft.
- Vgl. auch  Wertpapierverwahrung.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Ausgleichsverfahren — I. Depotgeschäft:Bei Insolvenzverfahren des Verwahrers gemäß § 33 DepotG: Mehrere Hinterleger von Wertpapieren, für die eine Verpfändungsermächtigung erteilt ist, bilden eine Gefahrengemeinschaft, wenn ein Pfandgläubiger die Werte ganz oder z.T.… …   Lexikon der Economics

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